Grüezi und Willkommen auf der
Schweizer Seite des DDI
Bonjour et bienvenue sur les
pages SUISSE du DDI
Hier findet Ihr aktuelle Informationen zu Dogdance in der Schweiz, bereitgestellt über den Verein Gemeinschaft Dogdance Schweiz kurz GDS.
Ihr findet auch allerlei Interessantes auf der Facebook-Seite "Dogdance Schweiz".
Wir wünschen viel Vergnügen beim Erkunden der vielseitigen Hundesportart Dogdance Schweiz.
Ici vous trouvez les informations acutelles, mises à disposition par la CDS (Communauté Dogdance Suisse)
Vous pouvez trouvez auss des informations intéressantes sur la page Facebook "Dogdance Schweiz".
Nous souhaitons beaucoup de plaisir à explorer le sport polyvalent canin dogdance SUISSE.
6. Generalversammlung Gemeinschaft Dogdance Schweiz (GDS)
Die 6. Generalversammlung der Gemeinschaft Dogdance Schweiz (GDS) musste infolge der momentanen Corona-Situation vom 13. März 2021 abgesagt werden und wurde in digitaler (schriflicher) Form durchgeführt.
Liebe Dogdancer und Dogdancerinnen
Liebe GDS Mitglieder
Der Vorstand hat sich über eure rege Teilnahme an der brieflichen Abstimmung, die wir auf Grund der coronabedingten Absage der GV durchgeführt haben, sehr gefreut!
Die Rücklaufquote der versendeten Unterlagen betrug sagenhafte 75%!
Das Ergebnis der ausgezählten Stimmen findet ihr im Anhang. Kurz zusammengefasst: alle Vorlagen wurden angenommen.
Nun zu den Wahlergebnissen:
Ich freue mich sehr über das Vertrauen, das mir die Mitglieder mit der Wahl zur neuen GDS Präsidentin entgegengebracht haben! Ich werde alles daran setzen, unser «Dogdanceschiff» als Nachfolgerin von Brigitte Kaiser sicher durch die kommenden Zeiten zu steuern - das geht aber nur mit eurer Mithilfe und Unterstützung. In diesem Sinn ist der Gesamtvorstand froh über eure Anregungen, Anliegen, Verbesserungsvorschläge und Kritik; nur wenn wir alle am gleichen Strick ziehen, kann sich der Verein weiterentwickeln!
Im Namen von GDS möchte ich Brigitte Kaiser ganz herzlich danken für ihren Einsatz als Präsidentin in dieser oft nicht einfachen Zeit. Wir freuen uns, dass sie weiterhin als «normales» Mitglied unserem Verein treu bleibt. MERCI BRIGITTE!
Die Stabübergabe von der alten zur neuen Präsidentin konnte leider nicht live erfolgen, wie das sonst üblich ist- so erhielt Brigitte ein Dankeschön, für ihre geleistete Arbeit als Präsidentin, per Post. Wir wünschen ihr viel Spass mit ihren Hunden sei es im Lawinenhundesport, Dummytraining und ….. im Dogdance.
Die zweite Änderung in der Zusammensetzung des Vorstands:
Conny Dénervaud, die vielen schon als Webmasterin unserer Schweizer Seite auf der DDI-Homepage bekannt ist, hat sich zusätzlich für die Aufgabe als Kassierin/Mitgliedverwalterin zur Verfügung gestellt. Wir heissen Conny im Vorstand herzlich willkommen!
Für alle Fragen betr. Mitgliedschaft ist Conny (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) eure neue Ansprechpartnerin.
Auch der übrige Vorstand (Regula Albisser Strom, Iris Knecht, Brigitte Portmann) wurde einstimmig wiedergewählt- so sind wir weiterhin ein erprobtes Team!
Da ja die GV nicht wie geplant stattfinden konnte, hat der GDS zum Zeitpunkt der geplanten Versammlung am 13.3.2021 für seine Mitglieder einen online Gratisworkshop mit dem Thema «Pfotentricks» angeboten, der rege besucht war! Iris Knecht, die den Workshop leitete, konnte 12 GDS - Mitglieder online begrüssen; für diese Première ganz herzlichen Dank Iris!
Noch ein kleiner Ausblick, was der Vorstand unter anderem als nächstes grosses Projekt vor sich hat:
Unsere Statuten aus dem Gründungsjahr der GDS von 2015 sind nicht mehr SKG - konform und müssen angepasst werden und können gleichzeitig auch an die Bedürfnisse unseres Vereins angepasst werden. Sobald unser Vorschlag aktualisiert ist, werden wir ihn unsern Mitgliedern vorstellen und - nachdem die SKG ihn genehmigt hat- zur Abstimmung vorlegen.
Nun hoffen wir, dass bald wieder Trainings stattfinden und dass wir uns wieder an Turnieren persönlich sehen können!
Bis dahin bleibt gesund !
Zollikofen, 18.3.2021
Im Namen des Vorstandes
Verena Verones
Präsidentin GDS ab 1.4.2021
Protokoll findet Ihr im Link hier unten⇓
Abstimmungsresultate 6. online GV vom 13.03.2021
Protokoll 5. GV GDS vom 07.03.2020
News Corona Virus Schweiz; Empfehlungen der SKG
Liebe Dogdance-Freunde
Zusatzinformation gemäss Abklärung der SKG Schweiz; Mailing vom 15. Januar 2021
Wortlaut der SKG
Kurz zusammengefasst lautet der Text neu so:
Welpen-Sozialisierung, Junghundeerziehung und weitere Erziehungsarbeit ist ab Montag auf Aussenplätzen – oder je nach Bedarf natürlich weiterhin auch ausserhalb – in max. 5er Gruppen, inkl. Leitung, erlaubt. Beim Hundesport bleibt es bei den seit 22. Dezember geltenden Regeln.
Das BLV wird den genauen Wortlaut im Laufe des heutigen Tages auf der Homepage aufschalten.
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/das-blv/auftrag/one-health/coronavirus.html
Wir danken den Verantwortlichen des BLV für Ihren Einsatz für das Wohl des Hundes und allen Organisationen der Branche die durch Ihre Argumentationen und Interventionen mitgeholfen haben, diesen Entscheid zu beeinflussen.
Mailing vom 22. Dezember 2020 der SKG Schweiz
Im Wortlaut schreibt das BLV folgendes:
Anlagen für Aktivitäten mit Hunden sind ab 22. Dezember 2020 und sicher NEU Ende Februar 2021 geschlossen, unabhängig davon, ob es sich um Innenräume (Hallen) oder Aussengelände handelt (Art. 5d Abs. 1 Bst. d). Somit sind jegliche Aktivitäten auf «offiziellem Gelände» verboten. Dazu gehören neben Fussball- oder Tennisplätzen auch Hundesportplätze. Das Nutzungsverbot gilt auch für jene Anlagen für die Hundeerziehung – hier ist Art. 6d Abs. 1 zu beachten, wonach Bildungsangebote nicht im Präsenzunterricht stattfinden dürfen.
Davon ausgenommen sind Einzellektionen in der Erziehungsarbeit (Art. 6d Abs. 1 Bst. b), und ebenfalls Aktivitäten, die nachweisbar notwendiger Bestandteil eines offiziellen Bildungsganges sind (Art. 6d Abs. 1 Bst. c Ziff. 1). Unter letzteres fallen z.B. Kurse, die im Einzelfall vom kantonalen Veterinärdienst verordnet wurden.
Hundesport «im Freien», z.B. im Wald oder in Parks, bleibt in Gruppen von max. 5 Personen ab 16 Jahren (inkl. Leiter/in) ohne Körperkontakt zulässig und es gelten keine Sperrzeiten. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren besteht keine Beschränkung.
Wettkämpfe sind verboten (Art. 6e Abs. 1). Ausnahmen bestehen einzig für den Bereich des Leistungssports, wo Wettkämpfe ohne Publikum nach Art. 6 Abs. 1 Bst. g erlaubt sind. Es muss ein Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt werden, so dass sichergestellt werden kann, dass die Abstands- und Hygieneregeln zu jedem Zeitpunkt eingehalten und die Maximalzahl von Teilnehmenden nicht überschritten werden.
Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sind zu jedem Zeitpunkt zu beachten.
Neben der nationalen Gesetzgebung sind immer auch die kantonalen Vorgaben zu befolgen, die aufgrund der epidemiologischen Lage und der Verhältnisse vor Ort strenger sein können.
Abschliessend ist zu beachten, dass weitere kurzfristige Anpassungen der Verordnung möglich sind.
Weitere Details findet ihr unten im Link ⇓
15.01.2021_Coroana_Virus_Empfehlungen_der_SKG_zum_Trainingsbetrieb.pdf
22.12.2020_Corona_Virus_Empfehlungen_der_SKG_zum_Trainingsbetrieb.
04.11.2020_Corona_Virus_Empfehlungen_der_SKG_zum_Trainingsbetrieb.pdf
28.10.2020_Corona_Virus_Empfehlungen_der_SKG_zum_Trainingsbetrieb.pdf
Wir wünschen euch trotdem viel Spass beim Training und wünschen gutes Durchhalten!
Haltet euch an die Abstandregeln und bliebed Gsund!

Startmöglichkeiten in der Schweiz
Du hast fleissig zu Hause oder auf dem Trainingsplatz geübt? Dann habe Mut und zeige euer Können mit deinem treuen Begleiter auf einem der vielen Dogdance Turniere in der Schweiz oder Europa. Stelle Dich der Herausforderung, deine Choreo einer meist internationalen Jury und interessiertem Publikum zu zeigen und deine Leistungen zu bewerten. Geniesst die Turnieratmosphäre und knüpft neue Freundschaften.
Alle genannten Turniere werden nach dem DDI-Reglement durchgeführt.
Wir haben euch hier die nächsten Startmöglichkeiten in der Schweiz zusammengestellt.
Die Durchführung und Anmeldung läuft direkt über den betreffenden Veranstalter.
ABGESAGT!!! 06./07. Februar 2021 Internationales Dogdance-Turnier "Winterthur" NEU in 5737 Menziken
ABGESAGT!!! 20./21. März 2021 3. Dogdance-Cup, 3110 Münsingen
ABGESAGT!!! 11. April 2021 1. g&l Dogdanceturnier, 5737 Menziken AG
09. Mai 2021 OEC Qualifikation und WM Selektion Schweiz 2021, 2855 Glovelier, Jura
15./16. Mai 2021 7. Dogdance Turnier, Clickerzentrum 2716 Sornetan
ABGESAGT!!! 11. - 13. Juni 2021, FCI WM 2021 Tschechien (Startmöglichkeit via Qualifikation)
19./20. Juni 2021 1. Skydogdance-Trophy, 3110 Münsingen mit EOC Qualifikation 2021
04. Juli 2021 Funturnier Dogdance NPC Hundesport, Zürich
ABGESAGT!!! 15.-18. Juli 2021 CRUFTS 2021 in Birmingham (GB) (Startmöglichkeit via Qualifikation)
22. August 2021 Dog&Dance Fun Trainingsturnier, 8413 Neftenbach
11./12. September 2021 3. Dogdance-Cup, 3110 Münsingen
16.-19. September 2021 OEC Germany 2021, Albbruck (Deutschland) (Startmöglichkeit via Qualifikation)
07.-10. Oktober 2021 FCI EOC 2021 in Sankt Petersburg (Russland) (Startmöglichkeiten via Qualifikation)
17. Oktober 2021 1. g&l Dogdanceturnier, 5737 Menziken AG
05. Dezember 2021 Dog&Dance Fun Trainingsturnier, 8413 Neftenbach
Turniere 2022
10.-13. März 2022 CRUFTS 2021 in Birmingham (GB) (Startmöglichkeit via Qualifikation)
Wir bitten Dich zu berücksichtigen, dass infolge der momentanen Corona-Situation, die Turniere geändert, verschoben oder sogar abgesagt werden.
Wir wünschen Dir viel Spass und Erfolg bei deinem Wahlturnier.



!!ABGESAGT!!
Dogdance FCI WM 2021
Schön wärs gewesen !!!
Leider ist auch die Dogdance World Championship 2021
vom Juni in Tschechien infolge der momentanen Corona-Situation zum Opfer gefallen.
Schauen wir vorwärts ins 2022!

Wie werde ich ein Dogdance Star?
Mit gutem Training zu einem fitten Dogdance-Team
Hat Dich das Dogdance-Fieber gepackt? Du möchtest Dich und Deinen Tanzpartner auf vier Beinen fit kriegen und weisst nicht wo und wie? GDS-Mitglieder bieten Dir in ihren Hundeschulen die Möglichkeit zum Training. Ob Anfänger oder Fortgeschrittene, jung oder schon etwas älter, es gibt für jedes Team die passende Herausforderung.
Damit du die Hundeschule ganz in deiner Nähe findest, sind diese nach Postleitzahlen und Kantonen geordnet.
Berner-Jura
Claudia Moser, 2716 Sornetan - www.clickerzentrum.ch
Bern und Umgebung
Dogdance Bern - https://dogdance-bern.ch
Basel
Birgit Röschard, 4055 Basel, Birgit Röschard - www.tricks-mit-clicks.ch
Aargau
Iris Knecht, 5212 Hausen - www.clickerdogs.ch oder www.currimba.ch
Graubünden
Brigitte Kaiser, 7306 Fläsch - www.hundeschule-kaiser.ch
Zürich
Ingrid van Pernis, 8134 Zürich-Adliswil - www.npc-hundesport-zuerich.ch
Schaffhausen
Pia Schwarzentrub, 8263 Buch - www.pias-pfotenschule.ch
Thurgau
Saskia Holderegger, 8500 Frauenfeld - www.dancing-paws.ch
Herzlich Willkommen! Wir freuen uns auf spannende Trainingseinheiten.
Vorstand GDS
Das sind wir...
Der Vorstand ab März 2019, neues Foto folgt...
Verena Verones - Präsidentin NEU ab 2021
Zelgweg 25, 3052 Zollikofen
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Iris Knecht - Vizepräsidentin
Münzentalstrasse 1a, 5212 Hausen AG
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.clickerdogs.ch; www.currimba.ch
Conny Dénervaud-Imboden - NEU Kassier, Mitgliederverwaltung ab 2021, Webadministrator der Schweizer Seite
Durnachelistrasse 4, 6074 Giswil
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Regula Albisser Strom - Aktuarin
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Brigitte Portmann - Beisitzerin
Chrumbacherweg 16, 5712 Villmergen AG
Tel. 076 334 56 12
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
GDS Statuten
STATUTEN
FÜR DIE SEKTION DER SCHWEIZERISCHEN KYNOLOGISCHEN GESELLSCHAFT SKG
Gemeinschaft Dogdance Schweiz GDS
Art. 1 - Name und Sitz
Die Gemeinschaft Dogdance Schweiz ist ein Verein gemäss Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz am Wohnort des Präsidenten. Er ist eine Sektion der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft SKG im Sinne von Art. 5 SKG-Statuten als kynologische Vereinigung, die sich auf eine bestimmte Ausbildung und Tätigkeit beschränkt.
Art. 2 - Zweck
Der Verein GDS bezweckt:
a) Unterstützung der Bestrebungen der SKG und Dogdance International e.V..
b) Förderung Hundesportart Dogdance im Funbereich sowie im Turnierbereich.
c) Bindung des Menschen zum Hund. Sozialisierung Hund.
d) Sportlich faire Gesinnung und Beachtung der Prinzipien der Tierschutzgesetzgebung.
e) Kooperation mit der SKG.
f) Der Verein GDS sorgt für eine angemessene Verbreitung von Dogdance Informationen, die im Interesse der Dogdancer sind.
g) Die GDS unterhält keine eigene Homepage. Es gilt die Homepage www.dogdance.info des Dogdance International e. V. mit Sitz in Deutschland mit den Hinweisen auf Turniere, Qualifikationen, Swiss Open, Richter, Richterausbildung, Reglement u.a.
Es gilt das Reglement von Dogdance International e. V. Dachverband Dogdance.
Reglementsänderungen Dogdance sind nur an der Generalversammlung von Dogdance International möglich. Dieses Reglement ist ein integrierender Bestandteil der Statuten.
Das Durchführen von Wettkämpfen, Prüfungsordnungen, Qualifikationen untersteht dem Reglement DDI. Die Ausbildung der Richter für Dogdanceturniere untersteht Dogdance International.e.V. Die Vergabe der SWISS OPEN untersteht dem Vorstand DDI.
Art. 3 - Zweckverfolgung Formulierung für Lokalsektionen
Der Verein strebt die Erfüllung dieser Aufgaben an durch:
a) Erfahrungsaustausch und Beratung bei der Ausbildung von Hunden für den Sport Dogdance;
b) Unterstützung bei der Organisation von Turnieren, Vorführungen, Trainings Dogdance nach dem Reglement DDI.
II. MITGLIEDSCHAFT
1. Erwerb der Mitgliedschaft
Art. 4 - Mitglieder
Alle Personen können in den Verein aufgenommen werden; Minderjährige nur im Einverständnis der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters. Sie haben das Stimmrecht ab 16 Jahren.
Auch juristische Personen können die Mitgliedschaft erwerben.
Art. 5 - Aufnahme
Die Aufnahme als Mitglied erfolgt durch den Vorstand.
Wer in den Verein eintreten will, hat sich bei einem Vorstandsmitglied schriftlich zu melden.
Der Vorstand kann die Aufnahme von Mitgliedern auch ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Art. 6 - Ehrenmitglieder
Der Verein kann selbst Ehrenmitglieder ernennen und bei der SKG die Ernennung von Ehrenmitgliedern beantragen.
Personen, die sich um Dogdance und um den Verein besonders verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung, wozu 2/3 der abgegebenen, gültigen Stimmen erforderlich sind.
Veteranen Personen, die während 25 Jahren ununterbrochen Mitglied in einer SKG-Sektion waren, werden auf Antrag des Vereins durch die SKG zu Veteranen ernannt und erhalten das Veteranenabzeichen. Dieses wird ihnen namens der SKG durch den Verein überreicht (Art. 17 SKG-Statuten).
2. Erlöschen der Mitgliedschaft
Art. 7 - Erlöschungsgründe
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt, Streichung oder Ausschluss.
Art. 8 - Austritt
Der Austritt kann nur auf Ende eines Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung an den Präsidenten erfolgen.
Erfolgt die Austrittserklärung während des Vereinsjahres, so ist der Beitrag für das ganze laufende Vereinsjahr zu entrichten.
Kollektive Austrittserklärungen haben keine Gültigkeit.
Art. 9 - Streichung
Mitglieder, die das gute Einvernehmen im Verein stören oder ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein oder der SKG nicht erfüllt haben, können durch den Vorstand gestrichen werden. Das betroffene Mitglied hat Anspruch auf rechtliches Gehör.
Rekursrecht
Rekursrecht Ausser in Fällen der Streichung wegen Nichterfüllen der finanziellen Verpflichtungen steht dem betroffenen Mitglied die Möglichkeit zu, innert 30 Tagen seit Zustellung des Streichungsbeschlusses beim Präsidenten des Vereins zu Handen der nächsten ordentlichen Generalversammlung Rekurs zu erheben. Die Generalversammlung entscheidet dann mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
Der Rekurs hat aufschiebende Wirkung.
Art. 10 - Wirkung
Die Streichung wirkt sich nur innerhalb des Vereins aus und ist für andere SKG-Sektionen nicht verbindlich.
Art. 11 - Ausschluss
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden wegen:
a) Schwerwiegende Übertretung der Statuten GDS oder Reglemente der SKG oder deren Sektionen;
b) Schädigung des Ansehens oder der Interessen des Vereins oder der SKG.
Verfahren
Der Ausschluss erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die ordentliche Generalversammlung durch Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
Dem Mitglied ist die Einleitung eines Ausschlussverfahrens mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen mit dem Hinweis darauf, dass ihm wahlweise offen steht, seine Sache vor der Generalversammlung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vertreten.
Rekursrecht
Der Ausschluss ist dem Betroffenen unter Angabe der Gründe mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Dem Ausgeschlossenen steht innert 30 Tagen seit Mitteilung des Beschlusses der Rekurs an das Verbandsgericht der SKG offen.
Art. 75 ZGB bleibt vorbehalten.
Publikation
Jeder rechtskräftige Ausschluss ist in den offiziellen Publikationsorganen der SKG bekannt zu geben. Beschliesst der Verein einen Ausschluss, obliegt ihm die Publikation in den Organen der SKG.
Art. 12 -Wirkung
Der Ausschluss zieht den Verlust der Mitgliedschaft in allen SKG-Sektionen nach sich. Mitgliedern, welche ausgeschlossen wurden, ist die Teilnahme an anerkannten Ausstellungen und an Prüfungen oder sonstigen Veranstaltungen der SKG oder ihrer Sektionen untersagt. Das SHSB ist ihnen gesperrt, ein allfällig geschützter Zuchtname wird gelöscht.
3. Rechte und Pflichten der Mitglieder
Art. 13 - Rechte
Alle an den Versammlungen anwesenden Mitglieder ab 16 Jahren, Ehrenmitglieder und Veteranen haben das gleiche Stimmrecht.
Art. 14
Rechte und Vergünstigungen der Vereinsmitglieder sind in besonderen Reglementen der SKG geregelt.
Art. 14bis
Die Mitglieder erhalten das offizielle Publikationsorgan der SKG („Hunde“ oder „InfoChiens“) automatisch und zu einem vergünstigten Tarif. Das Abonnement ist im Jahresbeitrag enthalten. Bei Neumitgliedern, die über ihre Mitgliedschaft in einer anderen Sektion bereits Abonnenten des Publikationsorgans der SKG sind, wird kein weiteres Abonnement bestellt; ihr Jahresbeitrag reduziert sich um den entsprechenden Betrag.
Art. 15 - Pflichten
Mit dem Eintritt in den Verein verpflichten sich die Mitglieder, die Statuten GDS und das Reglement DDI sowie die Reglemente der SKG anzuerkennen und zu befolgen, sowie die festgelegten Beiträge zu bezahlen.
Art. 16 - Jahresbeitrag
Die Mitgliederbeiträge werden durch die ordentliche Generalversammlung festgesetzt.
Ehrenmitglieder sind von der Entrichtung des Jahresbeitrages befreit.
III. HAFTBARKEIT
Art. 17 - Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Gemäss Art. 19 SKG-Statuten haftet die SKG nicht für Verbindlichkeiten der Sektionen, umgekehrt haftet auch die Sektion nicht für Verbindlichkeiten der SKG.
IV. ORGANISATION
Art. 18 - Organe
Die Organe des Vereins sind:
a) die Generalversammlung;
b) der Vorstand;
c) die Kontrollstelle.
Art. 19 - Generalversammlung
Die Generalversammlung bildet das oberste Organ des Vereins. Sie wählt die anderen Organe und hat die Aufsicht über deren Tätigkeit. Sie soll bis spätestens Ende eines jeden Jahres durchgeführt werden.
Art. 20 - Einberufung
Die Einberufung zur ordentlichen Generalversammlung erfolgt durch das Vereinsorgan oder durch Kreisschreiben an die Mitglieder, wenigstens 20 Tage vor der Generalversammlung und unter Bekanntgabe der Traktandenliste.
Grundsätzlich liegt das Einberufungsrecht beim Vorstand.
Über Geschäfte, die nicht auf der Traktandenliste stehen, kann diskutiert, aber nicht Beschluss gefasst werden.
Anträge
Anträge der Mitglieder sind, um gültig zu sein, dem Präsidenten bis Ende des Kalenderjahres einzureichen.
Art. 21 - Ausserordentliche Generalversammlung
Eine ausserordentliche Generalversammlung kann jederzeit durch Beschluss des Vorstandes oder auf schriftliches, begründetes Begehren eines Fünftels der Mitglieder einberufen werden.
Die ausserordentliche Generalversammlung ist innert zwei Monaten seit der Antragstellung durchzuführen.
Art. 22 - Beschlussfähigkeit/Protokoll
Jede statutengemäss einberufene Generalversammlung ist beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder.
Über die Verhandlungen ist ein Protokoll zu führen.
Art. 23 - Kompetenz
Die Generalversammlung entscheidet in allen internen Vereinsangelegenheiten endgültig. Insbesondere obliegen ihr:
a) Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung;
b) Genehmigung der Jahresberichte;
c) Abnahme der Jahresrechung und des Berichtes der Kontrollstelle, Déchargeerteilung an den Vorstand;
d) Genehmigung des Budgets;
e) Festsetzung der Mitgliederbeiträge und allfälliger ausserordentlicher Beiträge;
f) Festsetzung der Ausgabenkompetenz des Vorstandes
g) Wahlen:
1. des Präsidenten;
2. des Kassiers;
3. der übrigen Vorstandsmitglieder;
4. der Kontrollstelle;
h) Abänderung der Statuten;
i) Beschlussfassung über Anträge an den Vorstand;
j) Ernennung von Ehrenmitgliedern;
k) Erledigung von Rekursen und Ausschluss von Mitgliedern;
l) Auflösung des Vereins.
Art. 24 - Abstimmung
Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Generalversammlung hat eine Stimme.
Wo die Statuten nichts anderes bestimmen, beschliesst die Generalversammlung durch einfaches Mehr der abgegebenen gültigen Stimmen.
Bei Wahlen gilt im ersten Wahlgang das absolute, im zweiten Wahlgang das relative Mehr der Stimmenden.
Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident, bei Wahlen das Los.
Die Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen, sofern die Generalversammlung nichts anderes beschliesst.
Art. 25 - Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern (Präsident, Vizepräsident, Aktuar, Kassier, Beisitzern). Er wird für 2 Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Während der Amtsdauer gewählte Vorstandsmitglieder vollenden die Amtsdauer ihres Vorgängers.
Der Präsident muss Schweizer Bürger oder Ausländer mit Niederlassungsbewilligung, auf jeden Fall mit Wohnsitz in der Schweiz sein (Art. 6 Abs. 2 SKG-Statuten).
Präsident, Aktuar und Kassier sind verpflichtet, das offizielle Publikationsorgan der SKG zu abonnieren.
Art. 26
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäss einberufen wurde und die Mehrheit seiner Mitglieder an der Beratung teilnimmt. Vorstandsbeschlüsse werden durch Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung.
Art. 27 - Aufgaben
Dem Präsidenten obliegt insbesondere:
a) Die Leitung und die Überwachung der gesamten Vereinstätigkeit und die Erstattung des Jahresberichtes;
b) Die Vorbereitung der Geschäfte für die Vorstandssitzungen und die Generalversammlung;
c) Die Leitung dieser Sitzungen und Versammlungen;
d) Die Vertretung des Vereins nach aussen;
Art. 28
Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten im Verhinderungsfalle.
Art. 29
Der Aktuar besorgt die Protokollführung und die Korrespondenz.
Art. 30
Der Kassier sorgt für rechtzeitigen Einzug der Mitgliederbeiträge, verwaltet die Kasse und erfüllt die Verpflichtungen, die ordentlicherweise dieser Funktion anfallen (Abrechnung mit der SKG, etc.). Er schliesst die Vereinsrechnung auf Jahresende ab.
Art. 31
Den Beisitzern können besondere Aufgaben übertragen werden.
Art. 32 - Kontrollstelle
Die Kontrollstelle besteht aus 1 bis 2 Rechnungsrevisoren. Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre.
Die Rechnungsrevisoren prüfen die gesamte Vereinsrechnung und erstatten der Generalversammlung schriftlichen Bericht und Antrag.
V. FINANZEN
Art. 33
Der Verein erzielt seine Einkünfte durch:
a) Ordentliche Mitgliederbeiträge
b) Andere Beiträge, Gebühren und Einnahmen
VI. STATUTENREVISION
Art. 34
Eine Revision dieser Statuten bedarf des Beschlusses von 2/3 der anwesenden Mitglieder einer Generalversammlung.
VII. AUFLÖSUNG DES VEREINS
Art. 35
Die Auflösung des Vereins GDS kann nur durch eine Generalversammlung, die zu diesem Zweck einberufen wird, beschlossen werden. Der Auflösungsbeschluss muss 4/5 der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten auf sich vereinigen.
Bei Auflösung des Vereins wird das Vermögen solange beim Sekretariat der SKG deponiert, bis ein neuer Verein mit gleichem Zweck und Ziel gegründet wird.
Geschieht das nicht innert 10 Jahren, verfällt das Vermögen an die Albert-Heim-Stiftung.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Art. 36
Diese Statuten wurden an der Generalversammlung vom
22. Juni 2015 angenommen und treten mit der Genehmigung durch den Zentralvorstand der SKG in Kraft.
Der Einfachheit halber sind sie in der männlichen Form abgefasst. Selbstverständlich ist jedoch die weibliche Form stets mitgemeint.
Im Namen des Vereins Gemeinschaft Dogdance Schweiz
Der Präsident:
Original unterzeichnet durch
Claudia Moser
Der Aktuar:
Original unterzeichnet durch
Marianne Rentsch
